Nutzungs- und Lizenzbedingungen
Diese Bedingungen regeln die kostenpflichtige Nutzung der lizenzierten Daten und Funktionen der geonas-Plattform. Sie werden mit der verbindlichen Bestellung Vertragsbestandteil.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Anbieter der geonas-Plattform ist Jonas Röder-Löhr, Geonas, Am Schwanenmorgen 3, 53121 Bonn (nachfolgend „geonas"). Diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten für alle Verträge über die kostenpflichtige Nutzung lizenzierter Daten, Auswertungen, Exporte und Funktionen der geonas-Plattform.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend zusammenfassend „Kunde"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen oder behördlichen Tätigkeit schließt.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, geonas stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Leistungsgegenstand
geonas stellt aufbereitete Analysen amtlicher und offener Geodaten bereit, derzeit für die Module Freiflächen-Photovoltaik (FFPV) und Klima-Vulnerabilitätsindex (KVI); weitere Module können hinzukommen. Öffentlich und ohne Lizenz zugänglich sind ausschließlich aggregierte Übersichtskarten. Lizenzpflichtig sind die Detaildaten, Flächen- und Zellsteckbriefe, Exporte (PDF sowie GIS-/GPKG-Downloads) und die erweiterten Analysefunktionen.
Der konkrete Leistungs- und Lizenzumfang – Modul, räumlicher Umfang (Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft, Landkreis oder Bundesland), Laufzeit, Anzahl der Nutzerplätze und Preis – ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot und der Bestellbestätigung.
3. Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung der Module auf der Plattform ist kein bindendes Angebot. Der Kunde fordert über die Karte ein unverbindliches Angebot an; geonas übermittelt daraufhin ein individuelles Angebot mit Preis und Konditionen. Mit der verbindlichen, kostenpflichtigen Bestellung auf der Bestellseite gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch geonas zustande. Bei Vorkasse erfolgt die Freischaltung nach Zahlungseingang.
4. Nutzungsrechte und Lizenzumfang
geonas räumt dem Kunden für die vereinbarte Laufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die lizenzierten Daten und Auswertungen des jeweiligen Moduls für das lizenzierte Gebiet im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit zu nutzen. Dies umfasst die interne Nutzung sowie die Verwendung in eigenen Projekten, Planungen, Gutachten und Entscheidungsvorlagen.
Der Zugang ist an die vereinbarte Anzahl von Nutzerplätzen (Seats) gebunden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an nicht berechtigte Personen ist unzulässig.
Veröffentlichungsrecht öffentlicher Stellen (B2G)
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden dürfen die auf Basis der lizenzierten Daten erstellten Ergebnisse (z. B. Karten, Auswertungen, Steckbriefe) im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben veröffentlichen und an Dritte weitergeben, insbesondere in Planungs- und Beteiligungsverfahren sowie in Rats- und Ausschussunterlagen. Bei einer Veröffentlichung ist die Quelle „geonas" anzugeben. Ein Weiterverkauf oder eine entgeltliche Weitergabe der Rohdaten ist auch öffentlichen Stellen nicht gestattet.
Untersagte Nutzungen
Nicht gestattet sind insbesondere der Weiterverkauf oder die entgeltliche Weitergabe der Rohdaten, die systematische Auslesung, Vervielfältigung oder Zusammenstellung der Daten über die vorgesehenen Exportfunktionen hinaus (z. B. automatisiertes Scraping) sowie das Entfernen von Quellen-, Urheber- oder Rechtehinweisen.
Die lizenzierten Auswertungen beruhen auf amtlichen und offenen Geodaten Dritter (u. a. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Landesvermessung, Bundesamt für Naturschutz, Copernicus-Dienste). Deren Rechte und Lizenzbedingungen – etwa die Datenlizenz Deutschland – bleiben unberührt; Einzelheiten zu den Datenquellen enthalten die Methodikseiten.
5. Laufzeit und Verlängerung
Lizenzen werden, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, als Jahreslizenz mit einer Laufzeit von 365 Tagen ab Freischaltung gewährt. Die Lizenz endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit; es besteht kein Abonnement und keine automatische Verlängerung. Eine Verlängerung erfolgt durch ein neues Angebot und eine erneute Bestellung.
Mit Ablauf der Laufzeit endet der Zugriff auf die lizenzpflichtigen Inhalte. Bereits im Rahmen der Lizenz erstellte Exporte darf der Kunde innerhalb der Grenzen der eingeräumten Nutzungsrechte weiter verwenden.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese ausgewiesen wird.
Öffentliche Stellen erhalten den Zugang nach Freigabe bereitgestellt; die Rechnung folgt mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei sonstigen Kunden erfolgt die Bereitstellung gegen Vorkasse; der Zugang wird nach Zahlungseingang freigeschaltet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist geonas berechtigt, den Zugang bis zum Ausgleich offener Forderungen zu sperren.
7. Verfügbarkeit und Mitwirkung
geonas bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von geonas sowie höhere Gewalt können den Zugang vorübergehend einschränken. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter.
8. Gewährleistung und Haftung
Die bereitgestellten Potenzialflächen, Kennwerte und Auswertungen dienen ausschließlich der Erstbewertung und Orientierung. Sie ersetzen keine standortbezogene Detailplanung, keine Vermessung und keine rechtliche oder fachliche Einzelfallprüfung. Da die Daten auf amtlichen und offenen Quellen Dritter beruhen, übernimmt geonas keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
geonas haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet geonas nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Speicherfristen und zu den Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Bonn, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. geonas kann diese Bedingungen für künftige Bestellungen anpassen; für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt die bei Bestellung geltende Fassung.
Stand: Juli 2026.